Kündigung des Mietvertrags
Die kostenlose Vorlage für Ihr Kündigungsschreiben – als PDF, Word oder Text zum Kopieren
Richtig kündigen – in Schriftform und fristgerecht
Ein Kündigungsschreiben ist schnell aufgesetzt – aber nur, wenn es die Formregeln einhält, ist es wirksam: Brief mit eigenhändiger Unterschrift aller Mieter, Zugang beim Vermieter bis zum 3. Werktag des Monats, und im Zweifel ein Nachweis über den Zugang. Nutzen Sie den Mustertext unten (Platzhalter ersetzen, kopieren, ausdrucken, unterschreiben), die Word-Vorlage zum Bearbeiten oder das PDF zum handschriftlichen Ausfüllen.
Das Wichtigste in Kürze
- Schriftform: Brief mit Unterschrift aller Mieter – keine E-Mail.
- Frist: Zugang bis zum 3. Werktag des Monats = 3 Monate ab diesem Monat.
- Nachweis: Einwurf-Einschreiben oder Übergabe mit Zeugen.
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Mustertext (Platzhalter in [Klammern] ersetzen)
[Vorname Nachname aller Mieter] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [Name des Vermieters / der Hausverwaltung] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [Ort], [TT.MM.JJJJ] Ordentliche Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung [Anschrift, Etage/Lage der Wohnung] Sehr geehrte/r [Name], hiermit kündige(n) ich/wir den bestehenden Mietvertrag für die oben genannte Wohnung ordentlich und fristgerecht zum [Datum des Mietendes], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir/uns den Erhalt dieser Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich. Für die Wohnungsübergabe schlagen Sie mir/uns bitte rechtzeitig einen Termin vor. Meine/Unsere neue Anschrift ab dem Auszug lautet: [neue Anschrift]. Ich/Wir bitte(n) darum, die Kaution nach ordnungsgemäßer Abwicklung auf folgendes Konto zurückzuzahlen: [IBAN]. Mit freundlichen Grüßen ______________________________ [Unterschrift Mieter/in 1] ______________________________ [Unterschrift Mieter/in 2, falls vorhanden]
Die Fristen im Überblick
| Situation | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Kündigung durch Mieter | 3 Monate – immer, unabhängig von der Wohndauer | § 573c BGB |
| Kündigung durch Vermieter | 3 Monate, nach 5 Jahren 6, nach 8 Jahren 9 Monate | § 573c BGB |
| Sonderkündigung nach Mieterhöhung | bis Ende des 2. Monats nach Zugang der Erhöhung | § 561 BGB |
| Außerordentlich fristlos | nur aus wichtigem Grund | §§ 543, 569 BGB |
Alle Sonderfälle – Werktagszählung, Zugangszeitpunkt, Staffelung – erklärt ausführlich unser Beitrag zu den Kündigungsfristen im Mietrecht.
Die drei Stolperfallen
1. Die falsche Form: Nur der unterschriebene Brief wahrt die Schriftform des § 568 BGB. 2. Das falsche Datum: Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Vermieter ankommt – nicht der Poststempel. Bis zum 3. Werktag zugegangen, zählt der laufende Monat für die dreimonatige Frist mit. 3. Fehlende Unterschriften: Stehen zwei Personen im Mietvertrag, müssen beide unterschreiben – sonst ist die Kündigung unwirksam.
Die Formulierung „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt" rettet Ihre Kündigung, falls Sie sich beim Datum verrechnet haben – sie bleibt dann trotzdem wirksam, nur eben zum korrekten Termin.
Eine Kündigung kostet zehn Minuten – eine formunwirksame Kündigung einen Monat Miete.
Und nach der Kündigung?
Dann beginnt die Umzugsphase: Unsere Umzugs-Checkliste sortiert alle To-dos mit Zeitplan, und für den Auszugstermin gibt es das Wohnungsübergabe-Protokoll – damit die Kaution zügig zurückkommt. Sie suchen direkt eine neue Wohnung in Hamm? Mit unserer Bewerbungs-Checkliste sind Sie vorbereitet.
Und für alle, die innerhalb von Hamm umziehen: Die Ummeldung beim Bürgeramt muss binnen zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen – in Hamm geht das in jedem Bürgeramt unabhängig vom Stadtbezirk oder bequem online über das Serviceportal der Stadt. Dafür brauchen Sie die Wohnungsgeberbestätigung Ihres neuen Vermieters – die Vorlage dazu finden Sie in unserer Umzugs-Checkliste.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 568 BGB – Form der Kündigung
- § 573c BGB – Kündigungsfristen
- §§ 543, 569 BGB – außerordentliche fristlose Kündigung
- § 561 BGB – Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung
- §§ 563–564 BGB – Todesfall des Mieters
- §§ 573, 574 BGB – Vermieterkündigung und Widerspruch
- § 548 BGB – Verjährung der Ersatzansprüche
Stand: August 2026. Mustervorlage ohne Gewähr – sie bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Mietvertrag per E-Mail kündigen?
Nein. Die Kündigung eines Wohnraum-Mietvertrags braucht die Schriftform (§ 568 BGB): ein Brief mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail, WhatsApp oder Fax sind unwirksam – die Kündigungsfrist beginnt damit gar nicht erst zu laufen.
Welche Frist gilt für meine Kündigung?
Für Mieter regulär drei Monate: Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, dann endet das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats. Details und Sonderfälle erklärt unser Beitrag zu den Kündigungsfristen.
Müssen alle Mieter unterschreiben?
Ja – die Kündigung muss von allen Personen unterschrieben sein, die im Mietvertrag als Mieter stehen, und sie muss an alle Vermieter gerichtet sein. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam.
Wie weise ich den Zugang der Kündigung nach?
Am sichersten: persönliche Übergabe mit Zeugen oder Einwurf-Einschreiben (nicht Übergabe-Einschreiben – das scheitert, wenn niemand öffnet). Entscheidend ist der Zugang beim Vermieter, nicht das Absendedatum.
Kann ich fristlos bzw. außerordentlich kündigen?
Nur aus wichtigem Grund (§§ 543, 569 BGB), etwa wenn die Nutzung der Wohnung mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung verbunden ist. Für den normalen Auszug gilt die reguläre Dreimonatsfrist – eine fristlose Kündigung ohne triftigen Grund ist unwirksam.
Habe ich bei einer Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Ja. Nach § 561 BGB können Sie bei einer Mieterhöhung bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens außerordentlich kündigen – das Mietverhältnis endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats, und die Erhöhung greift nicht mehr.
Was gilt, wenn ein Mieter verstirbt?
Lebende Angehörige des Haushalts treten in der Regel in den Mietvertrag ein (§ 563 BGB). Erben, die die Wohnung nicht übernehmen wollen, können innerhalb eines Monats außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen (§ 564 BGB).
Komme ich mit einem Nachmieter früher aus dem Vertrag?
Einen allgemeinen Anspruch darauf gibt es nicht. Ohne Nachmieterklausel im Vertrag ist es Kulanz des Vermieters – am besten früh das Gespräch suchen und zumutbare Nachmieter mit vollständigen Unterlagen präsentieren.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Der Vermieter darf nach dem Auszug eine angemessene Prüffrist abwarten – die Rechtsprechung billigt je nach Fall bis zu etwa sechs Monate zu, bei offenen Betriebskostenabrechnungen für einen angemessenen Teil auch länger. Seine Ersatzansprüche wegen Schäden verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 BGB).
Darf mir mein Vermieter einfach kündigen?
Nein – der Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse (§ 573 BGB), etwa Eigenbedarf, und muss gestaffelte Fristen einhalten: drei Monate, nach fünf Jahren sechs, nach acht Jahren neun Monate (§ 573c BGB). Gegen eine Kündigung können Sie bei besonderer Härte widersprechen (§ 574 BGB).
Warum die Form über die Wirksamkeit entscheidet
Schriftlich. Unterschrieben. Nachweisbar.
Die meisten unwirksamen Kündigungen scheitern nicht am Inhalt, sondern an der Form – und kosten dann einen ganzen Monat Miete extra.
Schriftform ist Pflicht
Nur ein eigenhändig unterschriebener Brief zählt. Digitale Kündigungen sind bei Wohnraum unwirksam – egal, was der Vermieter sagt.
Der 3. Werktag zählt
Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats zu, zählt der Monat mit – einen Tag später kostet es einen vollen Monat mehr.
Zugang beweisen
Einwurf-Einschreiben oder Übergabe mit Zeugen: Wer den Zugang nicht nachweisen kann, hat im Streitfall schlechte Karten.